Ab 01.01.2023 wird neu in den Ausführungsbestimmungen gefordert, dass die «Betriebe den RAUS-Basis-Beitrag erfüllen und während der Vegetationsperiode müssen Tiere
der Rindergattung sowie Wasserbüffel (vom 1. Mai bis zum 31. Oktober an mindestens 26 Tagen pro Monat auf einer Weide, vom 1. November bis zum 30. April an mindestens 13 Tagen pro Monat auf einer Auslauffläche oder einer Weide) mindestens 25% ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken können oder alternativ müssen die Betriebe das Programm «Weidebeitrag» erfüllen.